Veranstaltungsbedingungen Zertifikatskurs „Verantwortliche in Tafeln“

Um einen optimalen Verlauf des Zertifikatskurses „Verantwortliche in Tafeln“ (kurz: ViT) zu gewährleisten und diesen bestmöglich zu gestalten, wurden die folgenden Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen als verbindlicher Bestandteil des angebotenen Kurses formuliert. Mit der Anmeldung zu ViT erkennen Sie diese Bedingungen an.

1. VERTRAGSPARTNERIN

Mit der (Online-)Anmeldung wird ein verbindlicher Leistungsvertrag zwischen der Tafel-Akademie und der angemeldeten Person geschlossen. Diese sind Vertragspartner:innen. Grundlagen dafür sind diese Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen. Die Frist zur verbindlichen Anmeldung wird in der Ausschreibung definiert.

2. TEILNAHME & ANMELDEMÖGLICHKEITEN

Anmeldung Einzelperson

Eine Anmeldung zum Zertifikatskurs „Verantwortliche in Tafeln“ (kurz ViT) ist zum einen für ehren-, neben- und hauptamtlich tätige Einzelpersonen von Mitglieds-Tafeln der Tafel Deutschland e.V., die aktuell und / oder zukünftig leitende bzw. vorstehende Funktionen ausüben, möglich.

Gruppenanmeldung

Zum anderen können sich ebenfalls mehrere Personen einer Tafel, auf die die vorstehende Beschreibung zutrifft, gemeinsam anmelden. Dabei ist die Anzahl der Personen einer Gruppenanmeldung auf bis zu fünf Personen begrenzt. Die teilnehmenden Personen sind bei Anmeldung namentlich zu nennen.

Bei einer Gruppenanmeldung gilt, dass in jeder ViT-zugehörigen Veranstaltung ein Teilnehmer:innenplatz pro Gruppenanmeldung vorgesehen ist. Die Personen einer Gruppenanmeldung können die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen frei unter sich aufteilen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. bei der Abschlussveranstaltung in Präsenz- oder Online-Veranstaltungen) ist die Teilnahme von mehreren Personen einer Gruppenanmeldung möglich und ist im Vorfeld beim Veranstalter anzufragen (evtl. Zusatzkosten werden bei Anfrage kommuniziert).

Mit der individuellen Anmeldung setzen wir das Einverständnis der Tafel voraus. Sollte die teilnehmende Person während des Teilnahmezeitraums aus dem Tafel-Engagement ausscheiden, endet mit Tag des Ausscheidens ebenfalls die Teilnahme an ViT. Ausstehende Kosten können nicht erstattet werden und sind nach Rechnungsstellung zu begleichen.

3. INHALTE DES ANGEBOTES

Die Inhalte des angebotenen Kurses können Sie der Ausschreibung und der Homepage entnehmen. Verantwortlich für die Inhalte ist die Tafel-Akademie gGmbH als Veranstalterin. ViT richtet sich an ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeitende von Mitglieds-Tafeln der Tafel Deutschland e.V., die aktuell und / oder zukünftig in leitender bzw. vorstehender Funktion tätig sind.

4. ANRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN

Veranstaltungen der Tafel-Akademie

Haben Teilnehmer:innen innerhalb der letzten beiden Jahre (2022 - 2023) oder im laufenden Seminarjahr eine oder mehrere Veranstaltungen der Tafel-Akademie besucht, die identisch mit den zu belegenden Veranstaltungen im ViT-Kurs sind oder eine hohe Übereinstimmung in den Inhalten mit diesen aufweisen, so ist es möglich, dass bis zu 20 % an zu absolvierenden Stunden gesamt angerechnet werden können. Dadurch würde die aktive Teilnahme an den betreffenden Veranstaltungen freigestellt. Im Konkreten sind Anrechnungsmöglichkeiten immer bei der Veranstalterin vor Beginn der jeweils betreffenden Veranstaltung anzufragen. Der Anfrage ist dabei ein Nachweis über die persönliche Teilnahme an der belegten Veranstaltung (im Regelfall durch eine Teilnahmebescheinigung) beizufügen. Erst mit positiver Rückmeldung durch die Veranstalterin auf die Anfrage ist eine Anrechnung gültig.

Externe Veranstaltungen

Haben Teilnehmende innerhalb der letzten beiden Jahre (2022 - 2023) oder im laufenden Seminarjahr eine oder mehrere Veranstaltungen von externen Bildungsanbietern besucht, die mit den zu belegenden Veranstaltungen im ViT-Kurs eine hohe Übereinstimmung in den Inhalten mit diesen aufweisen, so ist eine Anrechnung im Rahmen der o.g. 20 % an zu absolvierenden Stunden gesamt nur nach Prüfung im Sinne eines Abgleichs der Inhalte durch die Veranstalterin möglich. Hierfür sind neben einem Nachweis über die persönliche Teilnahme an der belegten Veranstaltung der Anfrage zusätzlich eine genauere Übersicht bzw. Beschreibung der konkreten Inhalte durch den externen Veranstalter beizufügen. Erst mit positiver Rückmeldung durch den Veranstalter auf die Anfrage ist eine Anrechnung gültig.

Generell wird eine Teilnahme an allen Veranstaltungen im ViT-Kurs empfohlen, um durch die Wissensvermittlung durch die Referent:innen sowie den Austausch unter den Teilnehmer:innen das gesamte Leistungsangebot aktiv wahrzunehmen.

Nachträgliche Anrechnung

Für Teilnehmer:innen, die bis zur Abschlussveranstaltung und Zertifizierung die zu absolvierenden Module und darin enthaltenen Veranstaltungen noch nicht (vollständig) belegt haben, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Anrechnung. So können im laufenden sowie im darauffolgenden Seminarjahr (2024 - 2025) anzurechnende Veranstaltungen der Tafel-Akademie belegt werden, um die noch offenen Module abzuschließen. Nach Abschluss aller Module bzw. der genannten Mindestanforderung erhalten die Teilnehmer:innen ihre Zertifikate nachträglich. Eine Anrechnung über den genannten Zeitraum hinaus ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet die Veranstalterin.

5. KOSTEN

Die Kosten für die Teilnahme an ViT sind der Ausschreibung zu entnehmen. Diese sind nach Rechnungslegung innerhalb der dort angegebenen Frist und ohne Abzüge zu begleichen. Sollte der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen worden sein, behält sich die Veranstalterin vor, Teilnehmer:innen zum angemeldeten Kurs oder von anderen künftigen Veranstaltungen auszuschließen.

6. STORNOBEDINGUNGEN

Ein Rücktritt vom geschlossenen Leistungsvertrag kann ausschließlich in textlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Grundlage für die Berechnung der Stornogebühren sind die in der Ausschreibung angegebenen Kosten. Folgende Stornogebühren werden erhoben und sind in Bezug auf den Starttermin des Kurses - nicht der einzelnen Veranstaltungen - zu sehen:

bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 Prozent
2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 Prozent
1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Rücktrittsversicherung, die Kosten für eventuelle Ausfälle, aufgrund von z.B. Krankheit, bis zu 100 Prozent erstattet. Eine Befreiung von der Teilnahme an ViT nach verbindlicher Anmeldung und damit der Ausfall von Stornogebühren, z.B. auf Grund von Krankheit, ist nicht möglich. Die Benennung einer vertretenden Person ist bis drei Tage vor Kursbeginn möglich.

Krankheitsfall

Im Krankheitsfall gelten die genannten Teilnahme- & Veranstaltungsbedingungen. Sollten Teilnehmer:innen aufgrund von Erkrankung nicht an Veranstaltungen teilnehmen können, so ist stets die Veranstalterin hierüber zu informieren. Betreffende Personen können die zu absolvierenden Module durch die beschriebenen Anrechnungsmöglichkeiten nachträglich erbringen. Sonderregelungen im Krankheitsfall sind nicht vorgesehen.

7. RÜCKTRITT DURCH DIE VERANSTALTERIN

Die Veranstalterin kann jederzeit vom Leistungsvertrag zurücktreten, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen und Ähnlichem nicht möglich oder für die Teilnehmer:innen nicht zumutbar ist. Dieser Rücktritt hat schriftlich oder textlich zu erfolgen. Die Durchführung des ViT-Kurses ist erst nach Erreichen der Mindestteilnehmer:innenzahl, bzw. vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich und wird durch Rechnungsstellung dargelegt.

8. BESCHEINIGUNG & ZERTIFIZIERUNG

Alle Teilnehmer:innen – sowohl bei Einzelperson als auch bei Gruppenanmeldung – erhalten bei Einhaltung der Zertifizierungsvoraussetzungen ein individuelles, persönliches Zertifikat, welches die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss des Zertifikatskurses bescheinigt.  Eine Graduierung findet nicht statt. Neben einer Gesamtübersicht über die zu ViT gehörigen Module und deren Inhalte beinhalten die individuellen, persönlichen Zertifikate eine genaue Auflistung über selbst geleistete (anteilige) Module. Bei Teilnahme über eine Einzelpersonanmeldung werden (im Regelfall) alle Modulleistungen angegeben, bei Teilnahme über Gruppenanmeldung die eigens erbrachten Teilleistungen. Austellerin der Zertifikate ist die Tafel-Akademie als Veranstalterin.

Zertifizierungsvoraussetzungen

Zertifiziert und bescheinigt werden alle Personen bzw. Personengruppen bei Gruppenanmeldung, die mindestens 70 Prozent der zu leistenden Module absolviert haben.

9. LEISTUNGEN

Die Leistungen bei den ViT-Veranstaltungen unterscheiden sich hinsichtlich des Veranstaltungsformates. Bei den angegebenen Onlineveranstaltungen sind immer die Organisation durch die Veranstalterin, die inhaltliche Gestaltung durch Referent:innen sowie Material / Dokumentation inbegriffen. Bei Präsenzveranstaltungen sind zusätzlich die Unterkunft sowie Verpflegung und Programm inbegriffen. Fahrtkosten werden im Rahmen des ViT-Kurses bei den regulär geplanten Präsenzveranstaltungen übernommen. Die Leistungen definieren sich wie folgt:

Fahrtkosten: gibt an, dass folgende Fahrtkosten der Teilnehmer:innen an den regulären Präsenzveranstaltungen bei ViT von der Veranstalterin übernommen werden:

  • Je Veranstaltung können An- und Abreisende mit dem PKW eine Wegstreckenentschädigung von 0,35 € / km (anteilig) geltend machen (max. 130 € gesamt).
  • Je Veranstaltung können An- und Abreisende mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Kosten der Fahrt mit der Deutschen Bahn in der 2. Klasse, Reservierungsentgelte und Tickets der ÖPNV (anteilig) geltend machen (max. 130 € gesamt).
  • Bitte beachten Sie, dass nur notwendige Reisekosten übernommen werden können und die Fahrten in angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen.
  • Beim Erwerb von Tickets der Deutschen Bahn kann auf Sonderkonditionen für Tafel-Aktive zurückgegriffen werden. Weitere Informationen finden sich im Tafel-Intranet oder können bei der Veranstalterin eingeholt werden. Für die Erstattung erfragen die Teilnehmer:innen die dafür vorgesehenen Formulare bei der Veranstalterin an. Grundsätzlich ausgenommen sind Veranstaltungen, die Teilnehmer:innen im Rahmen der Wahlpflichtmodulbelegung oder im Sinne der Anrechnungsmöglichkeiten belegen.

Leistungszeiten: die konkreten Zeiten zur Erbringung der Leistung regelt der Modulplan auf der Website der Tafel-Akademie. Dort befinden sich auch alle Angaben zum jeweiligen Programmbeginn und Programmort sowie -Format der jeweiligen Termine.

Material/Dokumentation: gibt an, dass zur Veranstaltung begleitendes oder dokumentierendes Material zur Verfügung gestellt wird.

Organisation: gibt an, dass die Veranstalterin verwaltungstechnische sowie administrative Aufgaben hinsichtlich der Referent:innen und Veranstaltungsorte übernimmt. Ebenso ist die Veranstalterin für die Kommunikation mit ihnen und die Information für die Teilnehmer:innen verantwortlich.

Programm: gibt an, dass im Preis sämtliche Kosten für das zusätzliche Programm im Abendbereich bereits enthalten sind. Dazu zählen ggf. Ausflüge, Besichtigungen, Stadterkundungen. Weitere Verpflegung ist in der Regel nicht inbegriffen.

Referent:in: gibt an, welche Person für die inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Veranstaltung vorgesehen ist.

Unterkunft: gibt an, dass im Seminarpreis Übernachtungen entsprechend des Veranstaltungszeitraumes bereits enthalten sind. Dabei gilt, dass zwischen zwei Veranstaltungstagen eine Übernachtung liegt. Kosten für Frühanreisen oder Spätabreisen sind stets selbst zu tragen. Die Buchungen hierfür können auf Anfragen vom Veranstalter übernommen werden.

Verpflegung: gibt an, dass die Verpflegung während des Veranstaltungszeitraumes gestellt wird. Dazu zählt Frühstück, Mittagessen, teilweise Abendessen, Tagungsgetränke und optional noch kleinere Snacks und/oder Kaffee. Sonderkostwünsche müssen in der Anmeldung mit angegeben werden.

In Ausnahmefällen kann es zu Änderungen der Leistungen wie Umstellung von Präsenz- auf Onlineformate, Änderung der Seminarzeiten (Uhrzeit & Datum) oder Wechsel der Referent:innen kommen. Hierüber werden die Teilnehmer:innen schriftlich oder textlich vor dem jeweils betreffenden Veranstaltungstermin informiert. Mit ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen mit einer möglichen Änderung der Leistungen einverstanden. Eine Stornierung außerhalb der geregelten Stornobedingungen aufgrunddessen ist ausgeschlossen.

10. HAFTUNG

Für Schäden an Inventar, Gebäude oder Personen, vor allem für solche, die fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haftet die schadensverursachende Person oder dessen gesetzliche Vertretung (falls minderjährig). Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Falls der private PKW genutzt wird, so ist dieser nicht durch die Veranstalterin versichert.

11. WEITERE REGELUNGEN

Nähere Regelungen werden durch die Ausschreibung, die Hausordnungen der Tagungs- und Seminarhäuser und die verantwortlichen Mitarbeiter:innen der Veranstalterin getätigt. Sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

12. DATENSCHUTZ

Die Erhebung, das Speichern und Verwenden der in der Anmeldung angegebenen Daten geschieht unter Berücksichtigung der DSGVO. Der Verwendung der Daten kann jederzeit widersprochen und eine Löschung beantragt werden.