Veranstaltungsbedingungen

Um einen optimalen Verlauf der Veranstaltungen der Tafel-Akademie zu gewährleisten und sie bestmöglich zu gestalten, gelten die folgenden Veranstaltungsbedingungen als verbindlicher Bestandteil der angebotenen Maßnahmen. Mit der Anmeldung zu unseren Bildungsangeboten erkennen Sie diese Bedingungen an. Sie gelten nicht für Seminare im Bundesfreiwilligendienst.

  1. Veranstalterin, Vertragsabschluss und Geltungsbereich
    a) Die Bildungsangebote werden von der Bildungsakademie der Tafel Deutschland gGmbH, Germaniastraße 18, 12099 Berlin, als Veranstalterin und Vertragspartnerin der Teilnehmer:innen durchgeführt.

    b) Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt über das elektronische Anmeldeformular auf der Website der Veranstalterin. Auf etwaige Anmeldefristen wird in den Veranstaltungsinformationen (Ausschreibung) hingewiesen. Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Kostenpflichtig anmelden“ geben Teilnehmer:innen ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab, das die Veranstalterin innerhalb von 5 Werktagen annehmen kann. Der Teilnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung (z.B. per E-Mail) bei den Teilnehmer:innen zustande.

    c) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnahmeverträge, die die Veranstalterin mit Teilnehmer:innen abschließt. Sie gelten nicht für Seminare im Bundesfreiwilligendienst.

  2. Inhalte und Adressaten der Bildungsangebote, Mindestteilnehmer:innenzahlen
    a) Die Inhalte der jeweiligen Veranstaltung können Teilnehmer:innen der Ausschreibung entnehmen. Verantwortlich für die Inhalte und die Durchführung ist die Veranstalterin.

    b) Die Bildungsangebote richten sich, sofern in den Veranstaltungsinformationen nicht abweichend angegeben, an ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter:innen von Tafeln, die Mitglied der Tafel Deutschland e.V. sind. Nach vorheriger Zustimmung der Veranstalterin können Teilnehmer:innen von interessierten externen Organisationen ebenfalls an den Bildungsangeboten teilnehmen.

    c) Die Durchführung der Bildungsangebote steht unter der aufschiebenden Bedingung der Anmeldung von vorbestimmten Mindestteilnehmer:innenzahlen. Diese betragen bei Online-Veranstaltungen fünf Teilnehmer:innen und bei Präsenz-Veranstaltungen zehn Teilnehmer:innen. Wird die jeweilige Mindestteilnehmer:innenzahl nicht erreicht, ist die Veranstalterin zum Rücktritt berechtigt. Die Teilnehmer:innen werden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer:innenzahl von der Veranstalterin rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn informiert.
     
  3. Leistungen und Verpflegung
    Die von der Veranstalterin angebotenen Leistungen werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Ergänzend gelten die jeweiligen Hausordnungen der Tagungs- und Seminarhäuser.Sämtliche in der Ausschreibung nicht beschriebenen Leistungen müssen von der teilnehmenden Person selbst getragen werden. Fahrtkosten sind stets selbst zu übernehmen, sofern nicht anders angegeben.
    Die Leistungen definieren sich wie folgt:
     
    • Die von der Veranstalterin angebotenen Leistungen werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Ergänzend gelten die jeweiligen Hausordnungen der Tagungs- und Seminarhäuser. Sämtliche in der Ausschreibung nicht beschriebenen Leistungen müssen von der teilnehmenden Person selbst getragen werden. Fahrtkosten sind stets selbst zu übernehmen, sofern nicht anders angegeben.
      Die Leistungen definieren sich wie folgt:
    • Unterkunft: Gibt an, dass im Seminarpreis Übernachtungen entsprechend des Veranstaltungszeitraumes bereits enthalten sind. Dabei gilt, dass zwischen zwei Veranstaltungstagen eine Übernachtung liegt.
    • Verpflegung: Gibt an, dass die Verpflegung während des Veranstaltungszeitraumes gestellt wird. Dazu zählen Frühstück, Mittagessen, teilweise Abendessen, Tagungsgetränke und optional noch kleinere Snacks und/oder Kaffee. Sonderkostwünsche müssen in der Anmeldung angegeben werden.
    • Programm: Gibt an, dass im Seminarpreis sämtliche Kosten für das Programm bereits enthalten sind. Dazu zählen Referent:innen, ggf. Ausflüge, Seminarleitungen, Besichtigungen, Moderation und das entsprechende Material.
    • Material/Dokumentation: Gibt an, dass zur Veranstaltung begleitendes oder dokumentierendes Material zur Verfügung gestellt wird.
    • Weiteres: Jede weitere Angabe beschreibt eine konkrete Leistung, die verbindlich zur Veranstaltung gehört (z.B. Stadtrundfahrt) und bereits im Preis enthalten ist.
    • Leistungszeiten: Die konkreten Zeiten zur Erbringung der Leistung regelt die Ausschreibung bzw. die Programmübersicht auf der Website der Veranstalterin. Dort finden sich auch alle Angaben zu Programmbeginn und -ort. In Ausnahmefällen kann es zu Änderungen der Seminarzeiten (Uhrzeit, nicht des Datums) kommen. Hierüber werden die Teilnehmer:innen über die Programmübersicht oder spätestens mit der Bestätigungsmail zum jeweiligen Seminar informiert. Mit ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen mit einer möglichen Änderung der Seminarzeiten einverstanden.
       
  4. Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen
    a) Der Teilnahmebeitrag für die jeweilige Veranstaltung wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Teilnehmer:innen erhalten nach der Durchführung der Veranstaltung eine Rechnung. Die in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen und Hinweise sind zu beachten.

    b) Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer:innen von der Teilnahme zur angemeldeten oder von künftigen Veranstaltungen auszuschließen, wenn der Teilnahmebetrag nicht entrichtet wird.
     
  5. Gutscheine und Rabatte
    Eine kombinierte Anrechnung von Gutscheinen und Rabatten für Teilnahmebeiträge von Bildungsangeboten ist nicht möglich. Ebenso können weder Gutscheine noch Rabatte für Veranstaltungen angerechnet werden, wenn diese in der Ausschreibung mit dem Hinweis „Sonderpreis“ gekennzeichnet sind. Für Teilnahmebeiträge von Veranstaltungen, die über (Projekt-)Förderungen finanziert werden, können Gutscheine und Rabatte nicht angerechnet werden.
     
  6. Teilnahmebescheinigung
    Jede teilnehmende Person erhält nach Beendigung der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung mit einer Beschreibung der vermittelten Bildungsinhalte (gilt nicht für „Offener Austausch“-Formate, Tagungen und Kongresse).
     
  7. Rücktritt durch die Veranstalterin, Ausfall von Referent:innen
    a) Die Veranstalterin kann vom Teilnahmevertrag zurücktreten, wenn die geplante Veranstaltung aus Gründen Höherer Gewalt, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann. Unter Höherer Gewalt sind zu verstehen: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Kontaktverbote, unverschuldete Betriebsbehinderungen wie z.B. durch Feuer- oder Wasserschäden, sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise von der Veranstalterin nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.

    b) Fallen vorgesehene Referent:innen durch ein plötzliches und unabwendbares Ereignis, wie z.B. kurzfristige Erkrankung, Unfall oder sonstigen von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Umständen aus, ist die Veranstalterin berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Zu einem Austausch von Referent:innen ist die Veranstalterin aufgrund des höchstpersönlichen Charakters der Leistungserbringung nicht verpflichtet, jedoch im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer:innen berechtigt.

    c) Die Teilnehmer:innen werden über einen Rücktritt der Veranstalterin oder eine Absage der Veranstaltung unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen der Teilnehmer:innen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
     
  8. Rücktritt durch Teilnehmer:innen, Benennung einer:s Ersatzteilnehmerin:s
    a) Teilnehmer:innen können vom Teilnahmevertrag einer Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail) zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts werden den Teilnehmer:innen – in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn - die folgenden prozentualen Kostenpauschalen berechnet:

    bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:                          0 Prozent (kostenlos)
    4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:                                   30 Prozent
    2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:                                   60 Prozent
    1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder später:              100 Prozent

    b) Berechnungsgrundlage der jeweils anwendbaren Kostenpauschale ist der vereinbarte Teilnahmebeitrag aus der Ausschreibung. Den Teilnehmer:innen ist der Nachweis gestattet, dass der Veranstalterin durch den Rücktritt ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Kostenpauschale ist.

    c) Teilnehmer:innen sind berechtigt, bis spätestens drei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn eine:n Ersatzteilnehmer:in zu benennen. Kommt zwischen der:m Ersatzteilnehmer:in und der Veranstalterin ein Teilnahmevertrag zustande und wird der Teilnahmebeitrag von der:m Ersatzteilnehmer:in geleistet, wird die Kostenpauschale gegenüber der:m verhinderten Teilnehmer:in nicht erhoben.

    d) Die Veranstalterin empfiehlt Teilnehmer:innen vorsorglich den Abschluss einer Rücktrittsversicherung, die Kosten für eventuelle Verhinderungen der:s Teilnehmerin:s (z.B. Krankheit) erstattet.
     
  9. Haftung der Veranstalterin
    a) Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen. Weiterhin haftet die Veranstalterin nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten bei jeglichem Verschulden und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei jeglichem Verschulden auch durch gesetzliche Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

    b) „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Teilnehmer:innen schützen, die ihnen der Teilnahmevertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat; wesentlich sind auch solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer:innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.

    c) In anderen als den in Ziffer 9. a) genannten Fällen haftet die Veranstalterin auch nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen schuldhafter Pflichtverletzung, und zwar ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, für alle gegen die Veranstalterin gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis, jedoch nicht im Fall der leichten Fahrlässigkeit.

    d) Im Falle einer Haftung der Veranstalterin nach Ziffer 9. b) und bei einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln und auch bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Veranstalterin nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, sofern der Veranstalterin oder ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft.

    e) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Buchstaben a) bis d) vorgesehen, ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

    f) Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffern 9. a) bis 9. d) gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmen der Veranstalterin.
     
  10. Haftung der Teilnehmer:innen
    Für Schäden an Inventar, Gebäude oder Personen, vor allem für solche, die fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haftet die schadensverursachende Person oder bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter:innen. Falls Teilnehmer:innen einen privaten PKW benutzen, so ist dieser nicht durch die Veranstalterin versichert.
     
  11. Datenschutz
    Detaillierte Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Teilnehmer:innen hier abrufen: www.tafel-akademie.de/fileadmin/website/Fotos/Tafel-Akademie/Seminare/2023-03-22_Informationsschreiben_TN_Seminare_Webseite.pdf
     
  12. Informationen zu Streitbeilegungsverfahren
    a) Die EU-Kommission stellt eine interaktive Website zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die OS-Plattform ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten.
    Die OS-Plattform ist hier abrufbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
    E-Mail-Adresse: info[at]tafel-akademie[dot]de

    b) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Veranstalterin nicht verpflichtet und nicht bereit.
     
  13. Informationspflichten für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
    a) Informationen zur Identität des Leistenden
    Bildungsakademie der Tafel Deutschland gGmbH, Germaniastraße 18, 12099 Berlin
    Telefon: 030 200 59 76-20, Telefax: 030 200 59 76-16, E-Mail: info[at]tafel-akademie[dot]de

    b) Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung
    Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung ergeben sich aus den jeweiligen Veranstaltungshinweisen.

    c) Informationen zum Zustandekommen des Teilnahmevertrages
    Für die Anmeldung zu einer Veranstaltung (Angebotsabgabe) kann das elektronische Anmeldeformular auf der Website verwendet werden. Die Veranstalterin kann die Vertragserklärung von Teilnehmer:innen innerhalb von fünf Werktagen annehmen, indem die Veranstalterin den Teilnehmer:innen fristgemäß eine Anmeldebestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) zustellt.

    d) Informationen zu Zahlung
    Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Rechnungsbetrags auf das in der Rechnung genannte Bankkonto. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Zugang der Rechnung fällig.

    e) Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
    Teilnehmer:innen müssen für die Abgabe ihres Angebotes im elektronischen Anmeldeformular die folgenden technische Schritte durchlaufen:
    1. Aufruf des Anmeldeformulars
    2. Ausfüllen des Anmeldeformulars mit personenbezogenen Daten
    3. Prüfung der eingetragenen Daten
    4. Bestätigung der Teilnahmebedingungen und der Datenverarbeitung
    5. Abgabe der Vertragserklärung durch Betätigung der „Kostenpflichtig anmelden“-Schaltfläche

    Die Veranstalterin nimmt das Angebot der Teilnehmer:innen nach Maßgabe von Ziffer 1. b) dieser Teilnahmebedingungen an.

    f) Informationen zur Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache
    Der Vertragstext wird von der Veranstalterin gespeichert und den Teilnehmer:innen nach dem Vertragsschluss in Textform übermittelt. Nach dem Vertragsschluss ist der Vertragstext auf der Website der Veranstalterin für Teilnehmer:innen nicht mehr einsehbar. Die Vertragssprache ist deutsch.

    g) Informationen über die technischen Mittel, um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen
    Vor der Abgabe der Vertragserklärung können die Teilnehmer:innen die Angaben in dem elektronischen Anmeldeformular jederzeit mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
     
  14. Widerrufsbelehrung für Verbraucher:innen
    Teilnehmer:innen steht, sofern sie Verbraucher:innen sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bildungsakademie der Tafel Deutschland gGmbH, Germaniastraße 18, 12099 Berlin, Telefon: 030 200 59 76-20, E-Mail: info[at]tafel-akademie[dot]de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Bildungsakademie der Tafel Deutschland gGmbH
Germaniastraße 18
12099 Berlin

E-Mail: info[at]tafel-akademie[dot]de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

________________________

(*) Unzutreffendes streichen.