Veranstaltungsbedingungen

Um einen optimalen Verlauf der Veranstaltungen der Tafel-Akademie zu gewährleisten und sie bestmöglich zu gestalten, gelten die folgenden Veranstaltungsbedingungen als verbindlicher Bestandteil der angebotenen Maßnahmen. Mit der Anmeldung zu unseren Bildungsangeboten erkennen Sie diese Bedingungen an. Sie gelten nicht für Seminare im Bundesfreiwilligendienst.

1. Vertragspartner:innen

Mit der Anmeldung wird ein verbindlicher Leistungsvertrag zwischen der Tafel-Akademie und der angemeldeten Person geschlossen. Diese sind Vertragspartner:innen. Grundlagen dafür sind die hier formulierten Veranstaltungsbedingungen. Die Frist zur verbindlichen Anmeldung wird in der Ausschreibung definiert.

2. Inhalte der Angebote

Die Inhalte der angebotenen Veranstaltung können Sie der Ausschreibung entnehmen. Verantwortlich für die Inhalte ist die Tafel-Akademie als Veranstalterin. Die Angebote richten sich, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, an ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter:innen von Tafeln, die Mitglied der Tafel Deutschland sind.

3. Kosten

Die Kosten für die jeweilige Veranstaltung werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Diese sind nach Rechnungslegung innerhalb der dort angegebenen Frist und ohne Abzüge zu begleichen. Sollte der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen werden, behält sich die Veranstalterin vor, Teilnehmer:innen zur angemeldeten oder zu künftigen Veranstaltungen auszuschließen.

4. Rabatte, Gutscheine, Aktionen

Eine Kombination von Rabatten und Gutscheinen für Bildungsangebote der Tafel-Akademie ist nicht möglich. Ebenso können weder Gutscheine noch Rabatte auf gekennzeichnete Sonderpreise oder auf über (Projekt-)Förderungen finanzierte Veran¬staltungen oder Teilnahmen angerechnet werden. Gleiches gilt für Anmeldungen, die mit Aktionspreisen verbunden sind.

5. Stornobedingungen

Ein Rücktritt vom geschlossenen Leistungsvertrag kann ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Grundlage für die Berechnung der Stornogebühren sind die in der Ausschreibung angegebenen Kosten. Folgende Stornogebühren werden erhoben:

  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
  • 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 Prozent
  • 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 Prozent
  • 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Rücktrittsversicherung, die Kosten für eventuelle Ausfälle, beispielsweise Krankheit, bis zu 100 Prozent erstattet. Eine Befreiung von einer verbindlichen Anmeldung, beispielsweise wegen einer Er¬krankung, ist nicht möglich. Die Benennung einer vertretenden Person ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

6. Rücktritt durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann jederzeit vom Leistungsvertrag zurücktreten, wenn ihr die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen und Ähnlichem nicht möglich oder für die Teilnehmer:innen nicht zumutbar ist. Dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die Durchführung der Veranstaltung ist erst nach Erreichen der Mindestteilnehmer:innenzahl bzw. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn verbindlich und wird mit der Bestätigungsmail zum jeweiligen Seminar dargelegt. Näheres regelt die Ausschreibung der Veranstaltung.

7. Bescheinigung

Jede teilnehmende Person erhält im Anschluss an die Veranstaltung eine Bescheinigung der Teilnahme mit Beschreibung der erbrachten inhaltlichen Leistung. Dies trifft nicht auf Tagungen und Kongresse zu.

8. Leistungen und Verpflegung

Die angebotenen Leistungen werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Sämtliche in der Ausschreibung nicht angegebene Leistungen müssen von der teilnehmenden Person selbst getragen werden. Fahrtkosten sind stets selbst zu übernehmen, sofern nicht anders angegeben. Die Leistungen definieren sich wie folgt:

  • Unterkunft: Gibt an, dass im Seminarpreis Übernachtungen entsprechend des Veranstaltungszeitraumes bereits enthalten sind. Dabei gilt, dass zwischen zwei Veranstaltungstagen eine Übernachtung liegt.
     
  • Verpflegung: Gibt an, dass die Verpflegung während des Veranstaltungszeitraumes gestellt wird. Dazu zählen Frühstück, Mittagessen, teilweise Abendessen, Tagungsgetränke und optional noch kleinere Snacks und/oder Kaffee. Sonderkostwünsche müssen in der Anmeldung angegeben werden.
     
  • Programm: Gibt an, dass im Seminarpreis sämtliche Kosten für das Programm bereits enthalten sind. Dazu zählen Referent:innen, ggf. Ausflüge, Seminarleitungen, Besichtigungen, Moderation und das entsprechende Material.
     
  • Material/Dokumentation: Gibt an, dass zur Veranstaltung begleitendes oder dokumentierendes Material zur Verfügung gestellt wird.
     
  • Weiteres: Jede weitere Angabe beschreibt eine konkrete Leistung, die verbindlich zur Veranstaltung gehört (z.B. Stadtrundfahrt) und bereits im Preis enthalten ist.
     
  • Leistungszeiten: Die konkreten Zeiten zur Erbringung der Leistung regelt die Ausschreibung bzw. die Programmübersicht auf der Website der Tafel-Akademie. Dort finden sich auch alle Angaben zu Programmbeginn und -ort. In Ausnahmefällen kann es zu Änderungen der Seminarzeiten (Uhrzeit, nicht des Datums) kommen. Hierüber werden die Teilnehmer:innen über die Programmübersicht oder spätestens mit der Bestätigungsmail zum jeweiligen Seminar informiert. Mit ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen mit einer möglichen Änderung der Seminarzeiten einverstanden. Eine Stornierung außerhalb der geregelten Stornobedingungen aufgrund dieser Änderungen ist ausgeschlossen.

9. Haftung

Für Schäden an Inventar, Gebäude oder Personen, vor allem für solche, die fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haftet die schadensverursachende Person oder dessen gesetzliche Vertretung (falls minderjährig). Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Falls der private PKW genutzt wird, so ist dieser nicht durch die Veranstalterin versichert.

10. Weitere Regelungen

Nähere Regelungen werden durch die Ausschreibung, die Hausordnungen der Tagungs- und Seminarhäuser und die verant¬wortlichen Mitarbeiter:innen des Veranstalters getätigt. Sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11. Datenschutz

Die Erhebung, das Speichern und Verwenden der in der Anmeldung angegebenen Daten geschieht unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verwendung der Daten kann jederzeit widersprochen und eine Löschung beantragt werden.

>> Informationen Seminaranmeldung