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Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Tafeln

Kategorien: Neues

Foto: Andras Vas, Unsplash

Nach der Teilnahme kennen Tafel-Verantwortliche die wichtigsten Aspekte des HinSchG in Bezug auf die Tafel als gemeinnützige Organisation und wissen, wie sie rechtlich Notwendiges umsetzen können.

27.2.2024 | 14–15:30 Uhr | Online-Zoom

Nach langem Ringen wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im letzten Jahr vom Bundesrat bestätigt und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Somit wurde unmittelbarer Handlungsbedarf für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen ausgelöst. Auch für Tafeln ab 50 Aktiven ist die rechtssichere Umsetzung der neuen Anforderungen vorgeschrieben.

Dieses Seminar richtet sich an Tafel-Verantwortliche, die sich über die Umsetzung der mit dem HinSchG verbundenen Pflichten für Ihre Tafel informieren wollen.

>> Zur Anmeldung

Hinweis: Nach aktueller Rechtslage wirkt sich das HinSchG auf Tafeln mit 50 Mitarbeiter:innen und mehr aus, unabhängig ob haupt- oder ehrenamtlich. Tafeln mit weniger als 50 Aktiven sind davon nicht betroffen.

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