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Seminar: Pflichtbelehrung: Infektionsschutz – Folgebelehrung

Zwei Tafel-Aktive sortieren mit Einweghandschuhen Lebensmittel.

Foto: Yuki Zipse

Die Belehrung richtet sich deshalb an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten.

8.9.2026 | 15–16 Uhr | online | 10 Euro

Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Tafel-Aktive gehören dazu.

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Kontakt

Kristin Bohm
Tel.: 0170 654 37 53
E-Mail: seminare@tafel-akademie.de

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