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Pflichtunterweisung zur Arbeitssicherheit für Tafel-Aktive

Foto: Til Harneit
Alle Personen, die in einer Tafel aktiv sind, müssen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, ggf. auch Gefahrstoffverordnung § 14 und Betriebssicherheitsverordnung V12 zu Beginn und anschließend jährlich oder bei Änderung des Tätigkeitsfeldes unterwiesen werden.
22.4.2025 | 14–16 Uhr | Online-Zoom | 24€
Inhalte
- rechtliche Vorschriften: Warum gelten diese auch bei den Tafeln?
- Sorgfaltspflicht aller Beteiligten
- spezielle Themen: Gefahrstoffe, Biostoffe, Heben und Tragen, Fahrtätigkeit
- praktische Umsetzung in der Tafel
Kontakt
Kristin Bohm
Tel.: 0170 654 37 53
E-Mail: seminare[at]tafel-akademie[dot]de