Neuigkeiten

Pflichtunterweisung zur Arbeitssicherheit für Tafel-Aktive

Foto: Philip Wilson

Nach erfolgreicher Teilnahme sind die Teilnehmer:innen zu regulären Tätigkeiten in einer Tafel unterwiesen und erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Eine regelmäßige Teilnahme (oder Durchführung innerhalb der Tafel) wird jährlich empfohlen.

 

14.2.2024 | 14–16 Uhr | Online-Zoom

Alle Personen, die in einer Tafel aktiv sind, müssen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz § 12, ggf. auch Gefahrstoffverordnung § 14 und Betriebssicherheitsverordnung V12 zu Beginn und anschließend jährlich oder bei Änderung des Tätigkeitsfeldes unterwiesen werden.

>> Zur Anmeldung

Inhalte

  • Rechtliche Vorschriften: Warum gelten diese auch bei den Tafeln?
  • Sorgfaltspflicht aller Beteiligten
  • Spezielle Themen: Gefahrstoffe, Biostoffe, Heben und Tragen, Fahrtätigkeit
  • Praktische Umsetzung in der Tafel

Hinweis: Sollten die aufgezeigten Inhalte die konkreten Tätigkeiten einer Person nicht darstellen, muss die Person in der Tafel unterwiesen werden.

Zurück