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Pflichtbelehrungen: Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz (Folgebelehrung)

Kategorien: Seminare

Foto: Navina Neuschl

Pflichtbelehrungen zur Lebensmittelhygiene und zum Infektionsschutzgesetz finden am 27.02.23 statt.

Lebensmittelsicherheit ist das A und O in einer Tafel. Alle Tafel-Aktiven müssen jährlich zur Lebensmittelhygiene geschult werden und entsprechende Vorgaben und Richtlinien erfüllen, sodass sichergestellt ist, dass die Lebensmittelhygiene durchgängig gewährleistet wird.

In unserer Schulung erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben es nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004, DIN 10514 sowie  Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) gibt, welche Dokumentationspflichten und Hygienemaßnahmen erforderlich sind und wie Sie die Maßnahmen in Ihrer Tafel umsetzen können.

Die Veranstaltung findet am 27.2.23 von 1315 Uhr via Zoom statt. Die Teilnahme kostet 19 Euro.

>>Zur Anmeldung

Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen.

Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten.

Die Veranstaltung findet am 27.2.23 von 1516 Uhr via Zoom statt. Die Teilnamhe kostet 10 Euro.

>>Zur Anmeldung

 

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