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Pflichtbelehrungen: Arbeitssicherheit und Infektionsschutz
Nehmen Sie unsere Angebote zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtunterweisung zu Arbeitssicherheit sowie der Folgebelehrung zu Infektionsschutz wahr.
Pflichtunterweisung zur Arbeitssicherheit für Tafel-Aktive
7.10.2024 | 12–14 Uhr | 19 Euro | online
Alle Personen, die in einer Tafel aktiv sind, müssen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, ggf. auch Gefahrstoffverordnung § 14 und Betriebssicherheitsverordnung V12 zu Beginn und anschließend jährlich oder bei Änderung des Tätigkeitsfeldes unterwiesen werden.
Pflichtbelehrung: Infektionsschutz – Folgebelehrung
10.10.2024 | 18–19 Uhr | 10 Euro | online
Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten.