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Pflichtbelehrung: Infektionsschutz - Folgebelehrung

Kategorien: Seminare

Foto: Philip Wilson

Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie gemäß § 43 IfSG belehrt worden. Eine regelmäßige Teilnahme (oder Durchführung innerhalb der Tafel) wird alle zwei Jahre empfohlen.

Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen.

Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten.

Das Seminar findet am 6. April 2023 von 15 bis 16 Uhr via Zoom statt. Die Teilnahme kostet 10 Euro.

>>Hier geht´s zur Anmeldung

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

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