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Pflichtbelehrung: Infektionsschutz - Folgebelehrung
Kategorien: Seminare

Foto: Philip Wilson
Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie gemäß § 43 IfSG belehrt worden. Eine regelmäßige Teilnahme (oder Durchführung innerhalb der Tafel) wird alle zwei Jahre empfohlen.
Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen.
Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten.
Das Seminar findet am 6. April 2023 von 15 bis 16 Uhr via Zoom statt. Die Teilnahme kostet 10 Euro.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!