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Pflichtbelehrung: Infektionsschutz – Folgebelehrung

Foto: Philip Wilson
Es ist wieder an der Zeit für Ihre Infektionsschutzbelehrung? Nehmen Sie online an unserer Folgebelehrung teil.
9.9.2025| 15–16 Uhr | Online-Zoom | 10 Euro
Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten.