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Pflichtbelehrung: Infektionsschutz - Folgebelehrung
Kategorien: Neues

Foto: Philip Wilson
Nach erfolgreicher Teilnahme sind die Teilnehmer:innen gemäß § 43 IfSG belehrt worden. Eine regelmäßige Teilnahme (oder Durchführung innerhalb der Tafel) wird alle zwei Jahre empfohlen.
29. November | 15–16 Uhr | Online-Zoom
Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten. >> Zur Anmeldung