Neuigkeiten

Pflichtbelehrung: Infektionsschutz - Folgebelehrung

Kategorien: Neues

Foto: Philip Wilson

Nach erfolgreicher Teilnahme sind die Teilnehmer:innen gemäß § 43 IfSG belehrt worden. Eine regelmäßige Teilnahme (oder Durchführung innerhalb der Tafel) wird alle zwei Jahre empfohlen.

29. November | 15–16 Uhr | Online-Zoom

Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten. >> Zur Anmeldung

Zurück