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Pflichtbelehrung: Infektionsschutz - Folgebelehrung

Kategorien: Neues

Foto: Philip Wilson

Die Belehrung richtet sich an alle Tafel-Aktiven, die ihre Folgebelehrung online wahrnehmen möchten.

12. September 2023 | 18–19 Uhr | Online-Zoom

Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln im Sinne § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu tun haben, dazu zählen Tafel-Mitarbeiter:innen, müssen verpflichtend alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. >> Zur Anmeldung

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