Veranstaltungsbedingungen

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Um einen optimalen Verlauf der Veranstaltungen der Tafel-Akademie gGmbH gewährleisten zu können und sie bestmöglich zu gestalten, wurden die folgenden Veranstaltungsbedingungen als verbindlicher Bestandteil der angebotenen Maßnahmen formuliert. Mit der Anmeldung zu einem Seminar, einem Workshop, einer Tagung oder Ähnlichem erkennen Sie diese Bedingungen an. Sie gelten nicht für Seminare im Bundesfreiwilligendienst.

1. Vertragspartner

Mit der (Online-)Anmeldung wird ein verbindlicher Leistungsvertrag zwischen der Tafel-Akademie und der angemeldeten Person geschlossen. Diese sind Vertragspartner. Grundlagen dafür sind diese Veranstaltungsbedingungen. Die Frist zur verbindlichen Anmeldung wird in der Ausschreibung definiert.

2. Inhalte der Angebote

Die Inhalte der angebotenen Veranstaltung können Sie der Ausschreibung und der Homepage entnehmen. Verantwortlich für die Inhalte ist die Tafel-Akademie gGmbH als Veranstalter. Die Angebote richten sich, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, an ehren-, neben- und hauptamtlich Mitarbeitende von Mitgliedstafeln des Tafel Deutschland e.V.

3. Kosten

Die Kosten für die jeweilige Veranstaltung werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Diese sind nach Rechnungslegung innerhalb der dort angegebenen Frist und ohne Abzüge zu begleichen. Sollte spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen worden sein, behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen.

4. Stornobedingungen

Ein Rücktritt vom geschlossenen Leistungsvertrag kann ausschließlich in textlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Grundlage für die Berechnung der Stornogebühren sind die in der Ausschreibung angegebenen Kosten. Folgende Stornogebühren werden erhoben:

  • Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Stornokosten
  • 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 %
  • 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 %
  • 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100 %

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Rücktrittsversicherung, die Kosten für eventuelle Ausfälle, auf Grund von z.B. Krankheit, bis zu 100% erstattet. Eine Befreiung von einer Maßnahme, zu der man sich bereits verbindlich angemeldet hat, und damit der Ausfall von Stornogebühren, z.B. auf Grund von Krankheit, ist nicht möglich. Die Benennung einer vertretenden Person ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann jederzeit vom Leistungsvertrag zurücktreten, wenn ihm die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen und Ähnlichem nicht möglich oder für die Teilnehmenden nicht zumutbar ist. Dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die Durchführung der Veranstaltung ist erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, bzw. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn verbindlich und wird durch Rechnungsstellung dargelegt. Näheres regelt die Ausschreibung der Veranstaltung.

6. Bescheinigung

Jede teilnehmende Person erhält im Anschluss an die Veranstaltung eine Bescheinigung der Teilnahme mit Beschreibung der erbrachten inhaltlichen Leistung. Dies trifft nicht auf Tagungen und Kongresse zu.

7. Leistungen und Verpflegung

Die angebotenen Leistungen werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Sämtliche in der Ausschreibung nicht angegebene Leistungen müssen von der teilnehmenden Person selbst getragen werden. Fahrtkosten sind stets selbst zu übernehmen, sofern die Ausschreibung nichts Anderes regelt. Die Leistungen definieren sich wie folgt:

Unterkunft: gibt an, dass im Seminarpreis Übernachtungen entsprechend des Veranstaltungszeitraumes bereits enthalten sind. Dabei gilt, dass zwischen zwei Veranstaltungstagen eine Übernachtung liegt.

Verpflegung: gibt an, dass die Verpflegung während des Veranstaltungszeitraumes gestellt wird. Dazu zählt Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Tagungsgetränke und optional noch kleinere Snacks und/oder Kaffee. Sonderkostwünsche müssen in der Anmeldung mit angegeben werden.

Programm: gibt an, dass im Seminarpreis sämtliche Kosten für das Programm bereits enthalten sind. Dazu zählen Referenten und Referentinnen, Ausflüge, Seminarleitungen, Besichtigungen, Moderatoren und Moderatorinnen und das entsprechende Material.

Material/Dokumentation: gibt an, dass zur Veranstaltung begleitendes oder dokumentierendes Material zur Verfügung gestellt wird.

Weiteres: jede weitere Angabe beschreibt eine konkrete Leistung, die verbindlich zur Veranstaltung gehört (z.B. Stadtrundfahrt) und bereits im Preis enthalten ist.

Leistungszeiten: die konkreten Zeiten zur Erbringung der Leistung regelt die Ausschreibung, bzw. die Programmübersicht. Dort befinden sich auch alle Angaben zu Programmbeginn und Programmort.

8. Haftung

Für Schäden an Inventar, Gebäude oder Personen, vor allem für solche, die fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haftet der oder die schadensverursachende Person oder dessen gesetzliche Vertretung (falls minderjährig). Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Falls der private PKW genutzt wird, so ist dieser nicht durch den Veranstalter versichert.

9. Weitere Regelungen

Nähere Regelungen werden durch die Ausschreibung, die Hausordnungen der Tagungs- und Seminarhäuser und die verantwortlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Veranstalters getätigt. Sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10. Datenschutz

Die Erhebung, das Speichern und Verwenden der in der Anmeldung angegebenen Daten geschieht unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verwendung der Daten kann jederzeit widersprochen und eine Löschung beantragt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz lesen Sie hier.